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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN


08.07.2021

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN


1. COPAL Sp. z o.o. als Lieferant – behält sich das Recht vor, die Abwicklung einer Bestellung abzulehnen, wenn der Gegenstand der Bestellung berechtigterweise zu einer Verletzung von Urheberrechten/Lizenzrechten des Lieferanten führen kann.
2. Der Lieferant ist verpflichtet, die Ware gemäß der Bestellung des Bestellers, die per Brief, Fax oder E-Mail übermittelt wurde, in Menge und Sortiment frei von Mängeln bereitzustellen.
3. Der Lieferant ist verpflichtet, die Annahme der Bestellung schriftlich, per E-Mail oder per Fax zu bestätigen, unter Angabe des Liefertermins, der aktuellen Preise und der finanziellen Bedingungen, die bis zur Fertigstellung der Lieferung zu erfüllen sind. Die im Angebot des Lieferanten angegebenen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für einen Monat.
4. Der Lieferant ist verpflichtet, mangelfreie Ware gemäß der Bestellung zu liefern, jedoch kann bei der Bestellungen von Profilen in Komplettpaketen die Anzahl der Profile im Paket geringfügig von den theoretisch festgelegten abweichen.
5. Für Profile in Standardlängen und Zubehör in Komplettpaketen behält sich der Lieferant eine Lieferzeit von 2 Wochen ab Bestellung vor. Bei komplexeren, verarbeitungsbedürftigen Produkten oder Sonderanfertigungen wird die Lieferzeit gesondert vereinbart.
6. Der Lieferant beginnt mit der Verarbeitung eigener Materialien oder der Bestellung von Sondermaterialien für den Bedarf des Bestellers nach Erhalt der Vorauszahlung von ihm in der im Angebot angegebenen Höhe.
7. Die Lieferung ist an dem Tag abgeschlossen, an dem das Produkt versandt oder für den Versand qualifiziert wird.
8. Für etwaige Schäden an der Ware und Transportverzögerungen der Lieferung haftet der Lieferant nicht, diese gehen zu Lasten des Spediteurs. Der Besteller der Dienstleistung ist die Partei im Reklamationsverfahren mit dem Spediteur.
9. Erfolgt die Lieferung durch einen vom Lieferanten bestellten Kurierdienst, ist der Besteller verpflichtet, eine quantitative und qualitative Erstabnahme beim Spediteur vorzunehmen und bei etwaigen Fehlmenge oder sichtbaren Beschädigungen (Verpackung) einen Schadensbericht (ein Reklamationsprotokoll) beim Spediteur zu schreiben.
10. Erfolgt die Lieferung mit dem Transport des Bestellers, ist dieser verpflichtet, die Lieferung innerhalb von 5 Tagen ab Meldung der Abholbereitschaft durch den Lieferanten abzuholen.
11. Der Lieferant ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Nichtabholung der Ware gemäß vorheriger Bestellung von der Bestellung zurückzutreten.
12. Bei Zahlungsverzug berechnet der Lieferant die gesetzlichen Verzugszinsen.
13. Der Lieferer kann sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Besteller vorbehalten.
14. Der Besteller verliert die Gewährleistungsrechte für Sachmängel der Ware, wenn er dem Lieferanten den Mangel nicht unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach der Lieferung und vor Eingriffen an der Ware anzeigt. Wird die Reklamation anerkannt, verpflichtet sich der Lieferant, eine mangelfreie Ware zu liefern, deren Wert den Wert der beanstandeten Ware nicht übersteigt.
15. Für eine vorsätzliche Verletzung von Urheberrechten (Designerrechten) oder sonstigen Rechten des Lieferanten ist der Besteller rechtlich und materiell verantwortlich. Im Falle einer Verletzung der vorgenannten Rechte ist der Besteller verpflichtet, alle daraus resultierenden Schäden zu tragen.
16. Treten, außerhalb des Einflussbereichs des Lieferers, Schwierigkeiten auf, die die Lieferung verteuern, verzögern oder die Finanzierung der Lieferung unmöglich machen, kann er durch schriftliche Mitteilung an den Besteller ohne Entschädigungsansprüche:
a) die Lieferung ganz oder teilweise zu unterlassen,
b) die Lieferung unter geänderten Bedingungen im gegenseitigen Einvernehmen vornehmen.
17. In Angelegenheiten, die nicht unter die Bestimmungen dieser Regeln fallen, gelten die Bestimmungen des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches
18. Alle Streitigkeiten, die während des Verkaufs entstehen können, werden von den Parteien einvernehmlich beigelegt. Sollte eine gütliche Beilegung der Streitigkeit nicht möglich sein, wird die Streitigkeit durch das für den Sitz des Lieferanten zuständige ordentliche Gericht entschieden.


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